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Wasserschaden: Wer zahlt Trocknung und Strom?

Versicherung, Mieter und Vermieter

Nach einem Wasserschaden kommen schnell Fragen auf: Wer bezahlt die Trockengeräte, wer den Strom, und was solltest du jetzt tun? Hier findest du einen Überblick. Die genaue Regelung hängt immer von deinem Vertrag ab, kläre sie am besten kurz mit deiner Versicherung.
Welche Versicherung zahlt?
Bei einem Leitungswasserschaden, zum Beispiel nach einem Rohrbruch, ist meist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig. Sie übernimmt in der Regel auch die Trocknung des Gebäudes.
Für beschädigte Möbel und Gegenstände ist meist die Hausratversicherung zuständig.
Wer zahlt den Strom für die Trockengeräte?
Die Stromkosten der Trocknung werden bei versicherten Schäden häufig erstattet. Notiere dafür den Zählerstand vor dem Aufstellen und nach dem Abbau oder schätze den Verbrauch: Ein Bautrockner braucht rund 16 bis 20 kWh pro Tag.
Ich bin Mieter: Was muss ich tun?
Melde den Schaden sofort deinem Vermieter oder der Hausverwaltung. Die Beseitigung des Gebäudeschadens ist in der Regel Sache des Vermieters. Stromkosten, die dir durch die Trocknung entstehen, kannst du dir in der Regel erstatten lassen.
Lüften oder heizen?
Solange ein Kondenstrockner läuft: Fenster und Türen geschlossen halten und den Raum mäßig heizen. So arbeitet das Gerät am effektivsten.
Ohne Trockengerät hilft kurzes Stoßlüften mehrmals am Tag, Dauerkippen bringt wenig.
Dokumentation nicht vergessen
Fotos vom Schaden, Zählerstände und die Mietrechnung für die Bautrockner aufbewahren. Das erleichtert die Abrechnung mit der Versicherung.
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8,93 € pro Tag inkl. MwSt., ab 30 Tagen 7,14 € pro Tag. Rechnung auch an Hausverwaltung oder Firma. Abholung kostenlos in Neuwied oder Lieferung bis 15 km um Koblenz für 41,65 €.

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Telefon: 0261 1349630
E-Mail: anfrage@schneller-bautrockner.de

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Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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